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Dokument-ID: 1284996
2.14.3 Praktische Fallgruppen
Zustellung behördlicher und gerichtlicher Schriftstücke
Die Zustellung von Dokumenten der Gerichte und Verwaltungsbehörden nach dem Zustellgesetz zählt gem § 7 PostG zu den Leistungen des Universaldienstes. Bei der Wahrung der Gesetzmäßigkeit der Zustellung handelt das Zustellorgan gem § 4 ZustG als Organ jener Behörde, deren Dokument zugestellt wird.