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Karl Vrba † - Redaktion FORUM Media | Praxiswissen | Fachbeitrag

2.2.5 Verlassenschaftsverfahren, Notare und Kuratoren

Notar als Gerichtskommissär

Eine unzureichende Belehrung durch den Notar als Gerichtskommissär, insbesondere über die Bedeutung einer unbedingten Erbantrittserklärung, kann Amtshaftungsansprüche gegen den Rechtsträger begründen (OGH 28. 6. 1988, 1 Ob 21/88).

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