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Demo-Dokumente
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Klagslegitimation des Betriebsrates
In Arbeitsrechtssachen nach § 50 Abs 1 ASGG kommt dem Betriebsrat eine Klagslegitimation zu: Er kann auf die Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens von Rechten oder Rechtsverhältnissen klagen, wenn mindestens drei Arbeitnehmer betroffen sind.Sylvia Unger - Anna Sophie Dalinger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 779158 -
Freizeit zur Erfüllung der Betriebsrats-Aufgaben (Amtsfreistellung)
Die Mitglieder des Betriebsrats haben das Recht, die für die Erfüllung ihrer „Obliegenheiten“ erforderliche Freizeit unter Entgeltfortzahlung in Anspruch zu nehmen (Amtsfreistellung bzw ad hoc-Freistellung).Melanie Haberer - Anna Sophie Dalinger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 862591 -
Betriebsbegriff und Betriebsidentität
Die Abgrenzung, ob ein Betrieb vorliegt, ist wichtig, weil davon der Zuständigkeitsbereich des Betriebsrates abhängt.Sarah Lurf | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1258368