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Neu Dokument-ID: 1265700

Sarah Lurf | Praxiswissen | Fachbeitrag

5.4.11.3 Abfertigung neu

Die Abfertigung neu ist im BMSVG geregelt. Arbeitgeber sind verpflichtet, einen bestimmten Betrag (aktuell 1,53 % des monatlichen Entgelts) an eine Mitarbeitervorsorgekasse abzuführen. Der Arbeitnehmer kann auf die derart angesparten Beträge zugreifen, wenn ein Auszahlungsgrund vorliegt (wie etwa Jobwechsel oder Pensionsantritt).

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