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Dokument-ID: 1258606
3.2.4.1 Betriebsversammlung zur Wahl des Wahlvorstandes
In einem ersten Schritt ist eine Betriebsversammlung zur Wahl des Wahlvorstandes abzuhalten (vgl genauer zur Betriebsversammlung Kapitel 4). Die Betriebsversammlung wird von Betriebsrat einberufen. Wenn es aber (noch) keinen Betriebsrat gibt, dann können einberufen: