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5.3.6.1 Allgemeines zur Kündigung
Kündigung durch den Dienstgeber
Im österreichischen Kündigungsrecht gilt grundsätzlich das Prinzip der Kündigungsfreiheit. Arbeitgeber können daher ohne Angabe von Gründen Mitarbeiter kündigen. Einen besonderen Kündigungsschutz haben nur bestimmte Gruppen von Arbeitnehmern, wie zB begünstigte Behinderte, Mütter in der Schutzzeit und andere schützenswerte Arbeitnehmergruppen. Sofern kein besonderer Kündigungsschutz gilt, kann das Dienstverhältnis unter Wahrung der geltenden Termine und Fristen beendet werden. Zur notwendigen Einbindung des Betriebsrates sowie zu einer möglichen Anfechtung siehe in den folgenden Unterkapiteln.