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Dokument-ID: 1265554
5.4.1 Betriebliche Berufsausbildung und Schulung
Viele Arbeitgeber sehen interne Schulungs- und Ausbildungsmaßnahmen für ihre Mitarbeiter vor. Derartige Maßnahmen können entweder verpflichtend sein oder freiwillig. Verpflichtende Maßnahmen liegen vor, wenn eine gesetzliche Pflicht des Arbeitnehmers besteht, der Arbeitnehmer sich vertraglich verpflichtet hat, eine derartige Maßnahme zu absolvieren oder im konkreten Fall das Weisungsrecht des Arbeitgebers die Anordnung der in Rede stehenden Maßnahme erfasst.