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Dokument-ID: 1279333
5.7.1 Bereits bestehende Rechte des Betriebsrats im Bereich Entgelttransparenz
Bevor auf die durch die EU-Entgelttransparenzrichtlinie zu erwartenden neuen Mitwirkungsrechte eingegangen wird (siehe 5.7.2.), lohnt sich ein Blick auf die Rechtslage, die in Österreich schon heute gilt. Entgegen einem verbreiteten Irrtum ist der Betriebsrat keineswegs erst durch die europäische Richtlinie an das Thema Entgelt herangeführt worden. Er verfügt bereits nach geltendem österreichischem Recht über Informations-, Einsichts- und Überwachungsrechte in diesem Bereich.