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Sarah Lurf | Praxiswissen | Fachbeitrag

5.4.11.2 Exkurs: Steuerliche Privilegierung

Das Einkommensteuergesetz sieht in § 3 eine Steuerbefreiung für unterschiedliche Formen der Zukunftssicherung vor: Nach § 3 Abs 1 Z 15 lit a EStG sind Zuwendungen des Arbeitgebers für die Zukunftssicherung seiner Arbeitnehmer, soweit diese Zuwendungen an alle Arbeitnehmer oder bestimmte Gruppen seiner Arbeitnehmer geleistet werden oder dem Betriebsratsfonds zufließen und für den einzelnen Arbeitnehmer EUR 300,00 jährlich nicht übersteigen, von der Einkommensteuer befreit.

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