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Dokument-ID: 1265716
5.5.4.2 Geltungsbereich von Sozialplänen
Hinweis:
Der Geltungsbereich der Sozialpläne ist Verhandlungssache.
Umfasst sind typischerweise jene Arbeitnehmer, die von der Betriebsänderung betroffen sind – nicht jedoch Geschäftsführer, Vorstandsmitglieder oder leitende Angestellte.