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Dokument-ID: 1260245
5.1.1 Vertrauensvolle Zusammenarbeit und Friedenspflicht
Sowohl für den Betriebsinhaber bzw Arbeitgeber (vgl Kapitel 1.1.3) wie auch für den Betriebsrat ist es vorteilhaft, eine gute Kooperationsbasis zu haben. Ein Betriebsrat, der sich im permanenten Streit mit dem Betriebsinhaber befindet, wird auf dauernden Gegenwind für seine Sache stoßen. Der Betriebsinhaber wird viel eher ein Ohr für die Anliegen des Betriebsrates haben und dessen Meinung ernst nehmen, wenn ein gutes Auskommen besteht.