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Dokument-ID: 1258802
4.1.2 Ordentliche und außerordentliche Versammlungen
Die Betriebsversammlung hat mindestens einmal in jedem Kalenderhalbjahr stattzufinden (ordentliche Versammlung). Außerdem muss eine Betriebsversammlung dann binnen zwei Wochen abgehalten werden, wenn mehr als ein Drittel der stimmberechtigten Arbeitnehmer oder ein Drittel der Betriebsratsmitglieder dies verlangt (außerordentliche Versammlung).