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Sarah Lurf | Praxiswissen | Fachbeitrag

5.3.3.4 Provisorische Versetzung

Strittig ist die Frage, ob eine provisorische Versetzung die Mitwirkungsrechte des Betriebsrates auslöst. Die Mitwirkungsrechte des Betriebsrates bleiben erhalten, wenn eine gewisse Zeitdauer der Verwendung überschritten wird und daher von einer „dauernden Versetzung“ gesprochen werden kann.

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