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Sarah Lurf | Praxiswissen | Fachbeitrag

2.4.2 Reguläre Vergütung von Betriebsratsmitgliedern

Das Betriebsratsmandat ist ein Ehrenamt. Daraus folgt, dass für die Ausübung der Betriebsratstätigkeit als solche keine gesonderte Entlohnung vorgesehen ist. Allerdings hat das Betriebsratsmitglied in bestimmten Fällen der Freistellung einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung (siehe hierzu sogleich nachstehend).

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