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Dokument-ID: 1260776
5.3.6.2 Rolle des Betriebsrates vor der Kündigung durch den Arbeitgeber
Vor jeder geplanten Kündigung hat der Betriebsinhaber den Betriebsrat von der Kündigung zu verständigen. Der Betriebsrat hat dann die Möglichkeit, innerhalb einer Frist von einer Woche dazu Stellung zu nehmen.