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Dokument-ID: 1258808
4.1.6 Stimmberechtigung und Beschlussfassung
In der Betriebsversammlung ist jeder betriebs-(gruppen)zugehörige Arbeitnehmer ohne Unterschied der Staatsbürgerschaft stimmberechtigt, der das 16. Lebensjahr vollendet hat und am Tage der Betriebsversammlung im Betrieb beschäftigt ist.