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Dokument-ID: 1279327
5.1.5.1 Doppelte Belegschaftszugehörigkeit
Wird eine Arbeitskraft an einen anderen Betrieb überlassen, stellt sich für den Arbeitgeber regelmäßig die Frage, welcher Betriebsrat für diese Person eigentlich zuständig ist: jener des vertraglichen Arbeitgebers (Überlasser) oder jener des Betriebs, in dem die Arbeitskraft tatsächlich eingesetzt wird (Beschäftiger).