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Dokument-ID: 1258590
2.2 Verschwiegenheitspflicht des Betriebsratsmitglieds
Das Betriebsratsmitglied unterliegt der Verschwiegenheitspflicht, der auch alle anderen Arbeitnehmer unterliegen (allenfalls in einer vertraglich erstreckten Form), wie auch einer besonderen Verschwiegenheitspflicht aufgrund des Betriebsratsmandats nach § 115 Abs 4 ArbVG.