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Dokument-ID: 1258627
3.5.3.2 Wahlen
Die Durchführung der Wahl erfolgt durch den Wahlvorstand, welcher aus zwei Arbeitnehmern besteht, die entweder wahlberechtigt oder wählbar sein müssen, und einem vom Betriebsrat entsandten Betriebsratsmitglied.