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Neu Dokument-ID: 1265582

Sarah Lurf | Praxiswissen | Fachbeitrag

5.4.2.1 Wohlfahrtseinrichtungen der Arbeitnehmer

Der Betriebsrat hat gem § 93 ArbVG das Recht, zu Gunsten der Arbeitnehmer und ihrer Angehörigen Wohlfahrtseinrichtungen

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