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Dokument-ID: 1279335
5.7.3 Zu erwartende Mitwirkungsrechte des Betriebsrats
Auch wenn die konkrete Ausgestaltung im österreichischen Recht noch aussteht, lassen sich aus dem Richtlinientext bereits die Grundzüge jener Mitwirkungsrechte ableiten, mit denen der Betriebsrat nach der Umsetzung voraussichtlich ausgestattet sein wird. Die Richtlinie verankert die Rolle der Arbeitnehmervertretung durchgängig als Mitwirkungspartner des Arbeitgebers, nicht bloß als Empfänger von Informationen.