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Dokument-ID: 1128016
1 Prämien und Provisionen
Das Arbeitsentgelt im Sinn des Arbeitsrechts ist der Inbegriff aller aus nichtselbstständiger Arbeit erzielten Einkünfte, dh aus einem Arbeits- oder (allenfalls auch freien) Dienstverhältnis. Das Arbeitsentgelt stellt das Bruttoentgelt dar, das sich aus dem an den Arbeitnehmer auszubezahlenden Nettoentgeltbetrag und den vom Arbeitgeber einbehaltenen öffentlich-rechtlichen Lohnabzügen (Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge) zusammensetzt.