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Praxiswissen
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Arbeitsschritte bei Einlangen einer Lohnpfändung
Unter Lohnpfändung versteht man die Zwangsexekution auf den Arbeitsverdienst des Schuldners. Voraussetzung zur Lohnpfändung ist ein Antrag des Gläubigers beim Bezirksgericht, der vom Gericht bewilligt wird.FORUM Media (red) - Alexander Kdolsky | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 252849 -
Ermittlung des pfändbaren Einkommens
Bei der Ermitlung des pfändbaren Einkommens sind Lohn, Gehalt, Zulagen, Zuschläge, Provisionen, Prämien, Jubiläumsgelder, Sachbezüge oder auch Leistungen von Dritten zu berücksichtigen.FORUM Media (red) - Alexander Kdolsky | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 257690 -
Unpfändbare Bezüge
Unter die unpfändbaren Forderungen fallen zB Aufwandsentschädigungen, Pflegegeld, Beihilfen des AMS, Mietzinsbeihilfen, Kinderbetreuungsgeld, Karenzurlaubsgeld oder die Schulfahrtsbeihilfe.FORUM Media (red) - Alexander Kdolsky | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 242582 -
Ermittlung des Existenzminimums
Von der Berechnungsgrundlage hat dem Arbeitnehmer ein Existenzminimum zu verbleiben. Die Berechnung des Existenzminimums hängt von bestimmten Kriterien ab, die vor der Ermittlung zu klären sind.Redaktion FORUM Media - Alexander Kdolsky | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 252751 -
Beschränkt pfändbare einmalige Leistungen
Alle einmaligen Leistungen, die dem verpflichteten Dienstnehmer bei Beendigung des Dienstverhältnisses zustehen sind wie ein Monatsbezug zu behandeln. Für diese gilt nur ein erhöhter Grundbetrag.FORUM Media (red) - Alexander Kdolsky | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 257791 -
Drittschuldnererklärung
Bei der Lohnpfändung beantragt ein Gläubiger die gerichtliche Pfändung der Lohnforderungen, die seinem Schuldner (= Arbeitnehmer) gegen dessen Arbeitgeber (= Drittschuldner, Drittschuldnererklärung) zustehen.FORUM Media (red) - Alexander Kdolsky | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 247797 -
Kostenersatz für die Bearbeitung von Lohnpfändungen
Dem Dienstgeber stehen für die Abgabe der Drittschuldnererklärung ein Kostenersatz zu, ebenso für die Kosten der Pfändungsdurchführung. Dieser darf nur vom pfändbaren Betrag abgezogen werden.FORUM Media (red) - Alexander Kdolsky | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 247702 -
Pfändungen bei Dienstvertragsende
Bei Beendigung des Dienstverhältnisses ist der Dienstgeber dazu verpflichtet allen gerichtlichen Exekutionsgläubigern dieses Ereignis innerhalb der ersten Woche des übernächsten Kalendermonats zu verständigen.FORUM Media (red) - Alexander Kdolsky | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 252656