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Kündigungsschutz für ältere Arbeitnehmer wird gelockert
Durch eine Änderung im Arbeitsverfassungsgesetz wurde der Kündigungsschutz für ältere Arbeitnehmer gelockert. Zur Anwendung kommt diese Änderung für über 50jährige Arbeitnehmer, die nach dem 30. Juni 2017 eingestellt werden.
Gemäß § 105 Abs 3b ArbVG sind bei der Prüfung, ob eine Kündigung eines älteren Arbeitnehmers sozial ungerechtfertigt ist, folgende Aspekte zu berücksichtigen:
- der Umstand einer vieljährigen ununterbrochenen Beschäftigung im Betrieb sowie
- die wegen des höheren Lebensalters zu erwartenden Schwierigkeiten bei der Wiedereingliederung in den Arbeitsprozess.
Mit der aktuellen Änderung durch BGBl I Nr 37/2017 gilt dies jedoch nicht für Arbeitnehmer, die zum Zeitpunkt ihrer Einstellung das 50. Lebensjahr vollendet haben und nach dem 30. Juni 2017 eingestellt werden.
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