© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at
Ihre Suche nach wahl betriebsrat lieferte 6 Ergebnisse.
-
Wie muss der Arbeitgeber den Betriebsrat bei betrieblichen Änderungen informieren?
Mag. Erwin Fuchs erläutert, wie der OGH zu Informationen gem § 109 ArbVG entschieden hat, und wie der Arbeitgeber den Betriebsrat bei betrieblichen Änderungen nach § 109 ArbVG informieren muss.Erwin Fuchs | News | 29.04.2026 | Dokument-ID: 1267465 -
Gleitzeiteinzelvereinbarung – ohne Betriebsrat
Gleitende Arbeitszeit liegt vor, wenn der Arbeitnehmer innerhalb eines vereinbarten zeitlichen Rahmens Beginn und Ende seiner täglichen Normalarbeitszeit selbst bestimmen kann. Anbei finden Sie eine Vorlage für eine solche Vereinbarung.Sylvia Unger | Muster | Vertragsmuster | Dokument-ID: 488390 -
Zahl der Betriebsratsmitglieder
Nachstehend finden Sie eine tabellarische Übersicht über die pro Anzahl der AN in den Betriebsrat zu wählenden AN. Verfügt sowohl die Gruppe der Arbeiter als auch jene der Angestellten über mindestens 5 AN, so ist für jede davon ein BR zu wählen.Sylvia Unger - Anna Sophie Dalinger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 904684 -
Gleitzeitbetriebsvereinbarung
Ist im Betrieb ein Betriebsrat eingerichtet, so bedarf es zur Einführung eines Gleitzeitmodells einer Betriebsvereinbarung. Hier finden Sie ein Muster einer solchen Vereinbarung mit zahlreichen praxisrelevanten Sonderregeln.Sylvia Unger - Albert Scherzer | Muster | Vertragsmuster | Dokument-ID: 896863 -
Kündigungs- und Entlassungsschutz bei Beschäftigung von Mitarbeitern mit Behinderung
Begünstigte Behinderte iSd BEinstG sind grundsätzlich österreichische Staatsbürger mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 %. Für sie gilt ein besonderer Kündigungsschutz, der in diesem Beitrag umfassend dargestellt wird.FORUM (red) - Johanna Mitterbauer | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 256755 -
Teilzeitbeschäftigung – Dienstvertrag Angestellte
Mustervorlage für einen Dienstvertrag für Angestellte mit Teilzeitvereinbarung. Nach dem Wortlaut des Arbeitszeitgesetzes liegt Teilzeitarbeit vor, wenn die gesetzliche oder kollektivvertragliche Normalarbeitszeit im Durchschnitt unterschritten wird.Redaktion FORUM - Magdalena Ferner | Muster | Vertragsmuster | Dokument-ID: 488629