© WEKA Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at
Ihre Suche nach entlassungsgrund lieferte 156 Ergebnisse.
Suchergebnis filtern
Suchergebnis filtern
-
Thema
- (2) Vorvertragliches Stadium Vorvertragliches Stadium (2)
- (3) Kollektives Arbeitsrecht Kollektives Arbeitsrecht (3)
- (6) Arbeitsvertragsabschluss Arbeitsvertragsabschluss (6)
- (10) Beginn des Arbeitsverhältnisses Beginn des Arbeitsverhältnisses (10)
- (3) Arbeitszeit Arbeitszeit (3)
- (2) Arbeitsentgelt Arbeitsentgelt (2)
- (4) Urlaub, Dienstverhinderung Urlaub, Dienstverhinderung (4)
- (2) Teilzeitbeschäftigung Teilzeitbeschäftigung (2)
- (1) Telearbeit Telearbeit (1)
- (40) Beendigung des Arbeitsverhältnisses Beendigung des Arbeitsverhältnisses (40)
- (1) Mustervorlagen Mustervorlagen (1)
-
Kategorie
-
Datum
- Alle Themen
- Alle Kategorien
- Jedes Datum
Dokument-ID: 1051017
Sylvia Unger | Praxiswissen | Fachbeitrag
Dienstverhinderung wegen Krankheit oder Unglücksfall
Ist der Arbeitnehmer aufgrund von Krankheit oder Unglücksfall nach Antritt des Dienstverhältnisses an der Leistung seiner Dienste verhindert, so behält er gem § 8 Abs 1 AngG und § 2 Abs 1 EFZG für eine bestimmte Dauer seinen Entgeltanspruch gegenüber dem Arbeitgeber. Der Arbeitnehmer darf die Dienstverhinderung nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet haben.