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Redaktion WEKA | Praxiswissen | Fachbeitrag
Mitarbeitergewinnbeteiligung
Allgemeines
Mit 01.01.2022 wurde durch das ÖkoStRefG 2022 eine abgabenrechtliche Begünstigung für die Gewinnbeteiligung von Mitarbeitern am Unternehmen des Arbeitgebers eingeführt. Definiert ist die Gewinnbeteiligung als Beteiligung der Arbeitnehmer am unternehmensrechtlichen Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) der im letzten Kalenderjahr endenden Wirtschaftsjahre. Dh es wird auf den steuerlichen Vorjahresgewinn, somit den Gewinn abgestellt, der für die Steuerveranlagung für das dem Auszahlungsjahr vorangegangene Kalenderjahr maßgeblich ist.