© WEKA Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at
Ihre Suche nach betriebsvereinbarung lieferte 441 Ergebnisse.
Suchergebnis filtern
Suchergebnis filtern
-
Thema
- (4) Vorvertragliches Stadium Vorvertragliches Stadium (4)
- (22) Kollektives Arbeitsrecht Kollektives Arbeitsrecht (22)
- (18) Arbeitsvertragsabschluss Arbeitsvertragsabschluss (18)
- (56) Beginn des Arbeitsverhältnisses Beginn des Arbeitsverhältnisses (56)
- (20) Arbeitszeit Arbeitszeit (20)
-
(32)
Arbeitsentgelt
Arbeitsentgelt
(32)
- (8) Entgelt Entgelt (8)
- (6) Mehrarbeit, Überstunden Mehrarbeit, Überstunden (6)
- (1) Prämien, Provisionen Prämien, Provisionen (1)
- (5) Sonderzahlungen Sonderzahlungen (5)
- (3) Ausfallsentgelt Nicht-Leistungszeiten Ausfallsentgelt Nicht-Leistungszeiten (3)
- (5) Steuerfreie Bezüge Steuerfreie Bezüge (5)
- (2) Abrechnung Sozialversicherung Abrechnung Sozialversicherung (2)
- (1) Abrechnung Sonstige Abzüge Abrechnung Sonstige Abzüge (1)
- (1) Lohn- und Sozialdumping Lohn- und Sozialdumping (1)
- (1) Dienstreisen, Reisekosten Dienstreisen, Reisekosten (1)
- (10) Urlaub, Dienstverhinderung Urlaub, Dienstverhinderung (10)
- (13) Teilzeitbeschäftigung Teilzeitbeschäftigung (13)
- (3) Telearbeit Telearbeit (3)
- (1) Besondere Gruppen von Arbeitnehmern Besondere Gruppen von Arbeitnehmern (1)
- (21) Beendigung des Arbeitsverhältnisses Beendigung des Arbeitsverhältnisses (21)
- (1) Arbeitsgerichtliches Verfahren Arbeitsgerichtliches Verfahren (1)
- (1) Betriebsübergang bzw -auflösung Betriebsübergang bzw -auflösung (1)
- (17) Mustervorlagen Mustervorlagen (17)
-
Kategorie
-
Datum
- Alle Themen
- Alle Kategorien
- Jedes Datum
Vorschrift
Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz (AVRAG)
§ 13. Solidaritätsprämienmodell
idF BGBl. I Nr. 139/1997 | Datum des Inkrafttretens 01.01.1998
(1) Die Bedingungen für eine Herabsetzung der Normalarbeitszeit für Betriebe oder Betriebsteile unter gleichzeitiger Einstellung von Ersatzarbeitskräften durch den Arbeitgeber (Solidaritätsprämienmodell) können in einem Kollektivvertrag oder, falls ein Kollektivvertrag keine Regelung trifft oder nicht zur Anwendung kommt, in einer Betriebsvereinbarung festgelegt werden. Die Herabsetzung der Normalarbeitszeit kann nur auf Grund einer Vereinbarung zwischen dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber innerhalb des vom Kollektivvertrag oder der Betriebsvereinbarung vorgegebenen Rahmens erfolgen.
(2) Hat die Herabsetzung der Normalarbeitszeit nach Abs. 1 zum Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses kürzer als zwei Jahre gedauert, so ist bei der Berechnung einer nach dem AngG, dem ArbAbfG oder dem GAngG zustehenden Abfertigung die frühere Arbeitszeit des Arbeitnehmers vor dem Wirksamwerden der Vereinbarung nach Abs. 1 zugrunde zu legen. Bei der Berechnung der Abfertigung nach dem BUAG ist bei der Berechnung der Stundenzahl nach § 13d Abs. 3 BUAG vorzugehen. Hat die Herabsetzung der Normalarbeitszeit nach Abs. 1 zum Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses länger als zwei Jahre gedauert, kann der Kollektivvertrag oder die Betriebsvereinbarung eine andere Berechnung vorsehen.
(3) Im übrigen bleibt § 19d Arbeitszeitgesetz (AZG), BGBl. Nr. 461/1969, unberührt.