© WEKA Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at
Ihre Suche nach entlassungsgrund lieferte 156 Ergebnisse.
Suchergebnis filtern
Suchergebnis filtern
-
Thema
- (2) Vorvertragliches Stadium Vorvertragliches Stadium (2)
- (3) Kollektives Arbeitsrecht Kollektives Arbeitsrecht (3)
- (6) Arbeitsvertragsabschluss Arbeitsvertragsabschluss (6)
- (10) Beginn des Arbeitsverhältnisses Beginn des Arbeitsverhältnisses (10)
- (3) Arbeitszeit Arbeitszeit (3)
- (2) Arbeitsentgelt Arbeitsentgelt (2)
- (4) Urlaub, Dienstverhinderung Urlaub, Dienstverhinderung (4)
- (2) Teilzeitbeschäftigung Teilzeitbeschäftigung (2)
- (1) Telearbeit Telearbeit (1)
- (40) Beendigung des Arbeitsverhältnisses Beendigung des Arbeitsverhältnisses (40)
- (1) Mustervorlagen Mustervorlagen (1)
-
Kategorie
-
Datum
- Alle Themen
- Alle Kategorien
- Jedes Datum
Maria Brandstetter - WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag
Entlassung wegen Alkoholkonsums
Alkohol am Arbeitsplatz
Grundsätzlich ist es nicht verboten, dass am Arbeitsplatz Alkohol getrunken wird. Der Alkoholkonsum darf sich nur nicht so auswirken, dass die Arbeit dadurch beeinträchtigt wird oder Personen oder Sachen gefährdet sind. Eine Ausnahme gibt es nur für besonders gefährdete Berufe, wie etwa für Kraftfahrer: Für diese gilt absolutes Alkoholverbot. Absolutes Alkoholverbot kann auch im Arbeitsvertrag vereinbart werden. In diesem Fall kann jedes Zuwiderhandeln – nach fruchtloser Verwarnung – zur Entlassung führen. Ansonsten trifft das nur bei Alkoholkonsum im Zusammenhang mit erschwerenden Fakten zu.