© WEKA Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at
Ihre Suche nach kündigungsschutz lieferte 162 Ergebnisse.
Suchergebnis filtern
Suchergebnis filtern
-
Thema
- (1) Vorvertragliches Stadium Vorvertragliches Stadium (1)
- (1) Kollektives Arbeitsrecht Kollektives Arbeitsrecht (1)
- (5) Arbeitsvertragsabschluss Arbeitsvertragsabschluss (5)
- (6) Beginn des Arbeitsverhältnisses Beginn des Arbeitsverhältnisses (6)
- (1) Urlaub, Dienstverhinderung Urlaub, Dienstverhinderung (1)
- (9) Teilzeitbeschäftigung Teilzeitbeschäftigung (9)
- (1) Telearbeit Telearbeit (1)
- (1) Besondere Gruppen von Arbeitnehmern Besondere Gruppen von Arbeitnehmern (1)
- (34) Beendigung des Arbeitsverhältnisses Beendigung des Arbeitsverhältnisses (34)
- (1) Betriebsübergang bzw -auflösung Betriebsübergang bzw -auflösung (1)
- (5) Mustervorlagen Mustervorlagen (5)
-
Kategorie
-
Datum
- Alle Themen
- Alle Kategorien
- Jedes Datum
WEKA (red) - Johanna Mitterbauer | Praxiswissen | Fachbeitrag
Kündigungs- und Entlassungsschutz bei Beschäftigung von Mitarbeitern mit Behinderung
Besonderer Kündigungsschutz bei Beendigung durch den Dienstgeber
Der besondere Kündigungsschutz für begünstigt Behinderte beginnt erst nach einem vierjährigen Beobachtungszeitraum zu laufen. Der Behinderte kann in den ersten vier Jahren nach Eintritt ohne Einschränkungen durch das BEinStG gekündigt werden. Die Mindest-Kündigungsfrist von vier Wochen ist dabei aber einzuhalten. Der besondere Kündigungsschutz für Behinderte beginnt ab dem fünften Jahr (§ 8 Abs 6 lit b BEinStG). Davon gibt es allerdings Ausnahmen.