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WEKA (red) | News | 05.01.2026
Zinsersparnis bei Arbeitgeberdarlehen und Gehaltsvorschüssen 2026
Im Jahr 2026 gilt bei der Bewertung zinsverbilligter Gehaltsvorschüsse und Arbeitgeberdarlehen ein gesenkter Referenzzinssatz. In diesem Beitrag finden Sie den aktuellen Zinssatz sowie einen Vergleich der letzten Jahre.
Arbeitergeberdarlehen und Gehaltsvorschuss: Variabler Sollzinssatz
Wurde ein Arbeitgeberdarlehen oder ein Gehaltsvorschuss zu einem variablen Sollzinssatz vereinbart, so beträgt der zu berücksichtigende Referenzzinssatz für die Ermittlung des Sachbezugs 3 % (Wert 2026).
Die Differenz zwischen den tatsächlich anfallenden Zinsen und dem aktuell gültigen Referenzzinssatz ist als Sachbezug zu berücksichtigen.
Übersicht Referenzzinssätze 2018 bis 2026
Kalenderjahr | Prozentsatz |
2018 bis 2022 | 0,5 % |
2023 | 1,0 % |
2024 | 4,5 % |
2025 | 4,5 % |
2026 | 3,0 % |
Fixer Sollzinssatz
Wurde ein Arbeitgeberdarlehen oder ein Gehaltsvorschuss zu einem fixen Sollzinssatz vereinbart, so ist der von der Oesterreichischen Nationalbank für den Monat des Abschlusses des Darlehensvertrages veröffentlichte „Kreditzinssatz im Neugeschäft an private Haushalte für Wohnbau mit anfänglicher Zinsbindung über zehn Jahre“, vermindert um 10 % als Referenzzinssatz anzusetzen.
Die Differenz zwischen dem fix vereinbarten Sollzinssatz und dem bei Vertragsabschluss ermittelten Referenzzinssatz sind als monatlicher Sachbezug zu berücksichtigen. Der so ermittelte monatliche Sachbezug gilt während der gesamten Laufzeit des Arbeitgeberdarlehens bzw Gehaltsvorschusses; dh die im Abschlussmonat ermittelte Zinsenersparnis bleibt für den gesamten Rückzahlungszeitraum unverändert.