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WEKA (aga) | News | 14.04.2023
Wohnraumbewertung – Erhöhung der Sachbezugswerte 2024
Mit 01.04.2023 kam es zu einer Erhöhung der anzusetzenden Sachbezugswerte für die Zurverfügungstellung einer Dienstwohnung. Wann gelten die neuen Werte der Wohnraumbewertung für die Lohnverrechnung?
Stellt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer Wohnraum kostenlos oder verbilligt zur Verfügung, ist als monatlicher Quadratmeterwert der jeweils am 31. Oktober des Vorjahres geltende Richtwert gem § 5 des Richtwertgesetzes anzusetzen.
Übersicht: Richtwerte pro m² | ||
Bundesland | Werte | Werte |
Burgenland | EUR 6,09 | EUR 5,61 |
Kärnten | EUR 7,81 | EUR 7,20 |
Niederösterreich | EUR 6,85 | EUR 6,31 |
Oberösterreich | EUR 7,23 | EUR 6,66 |
Salzburg | EUR 9,22 | EUR 8,50 |
Steiermark | EUR 9,21 | EUR 8,49 |
Tirol | EUR 8,14 | EUR 7,50 |
Vorarlberg | EUR 10,25 | EUR 9,44 |
Wien | EUR 6,67 | EUR 6,15 |
Diese Werte stellen den Bruttopreis dar (inkl Betriebskosten iSd § 21 MRG, USt; exkl).
Achtung:
Die neuen Werte (Sachbezugswerte) gelten für die Lohnverrechnung erst für die Zeit ab 01.01.2024.