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WEKA (aga) | News | 24.07.2013
Geburtstagsfeier in einem Lokal während des Krankenstandes – Entlassung gerechtfertigt?
Ist eine Entlassung gerechtfertigt, wenn eine Dienstnehmerin während des Krankenstandes in einem Lokal ihren Geburtstag feiert und der Arzt ihr keine Bettruhe verordnet hat?
Eine Entlassung im Krankenstand ist dann berechtigt, wenn der Arbeitgeber befürchten muss, dass seine Interessen deshalb gefährdet werden, weil der Arbeitnehmer die für die Wiederherstellung seiner Arbeitsfähigkeit notwendigen ärztlichen Anordnungen – mangels solcher die den allgemeinen Lebenserfahrungen entsprechenden Verhaltensweisen während des Krankenstandes – offenkundig zuwiderhandelt und damit auch die auf die Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit gerichteten Interessen des Arbeitgebers verletzt.
Beispiel: Entlassung im Krankenstand
Im vorliegenden Fall befand sich eine Dienstnehmerin aufgrund eines gynäkologischen Eingriffs im Krankenstand. Nach dem Eingriff wurde ihr von dem behandelnden Arzt mitgeteilt, dass sie zwar körperliche Schonung benötige, aber weder Bettruhe noch ein Aufenthalt zu Hause erforderlich sei.
Während des Krankenstandes feierte die Dienstnehmerin ihren Geburtstag. Es war schon länger geplant mit Freunden für einige Stunden ein Lokal aufzusuchen, zu plaudern und ein Glas Sekt zu trinken. Nach Rechtsansicht des OGH verlängert das Verhalten der Dienstnehmerin im konkreten Fall den Krankenstand nicht.
Die Entlassung ist daher nicht gerechtfertigt (OGH 19.03.2013 9 ObA 25/13m).