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Dokument-ID: 252057
WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag
Beendigung eines befristeten Arbeitsverhältnisses
Beendigung durch Zeitablauf
Ein befristetes Arbeitsverhältnis endet automatisch durch Zeitablauf ohne dass es einer Kündigung bedarf. Anders als bei einem Dienstverhältnis auf unbestimmte Zeit ist zu seiner Beendigung keine rechtsgestaltende Auflösungserklärung erforderlich (OGH 8 ObA 30/16v).