© WEKA Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at
Ihre Suche nach betriebsvereinbarung lieferte 441 Ergebnisse.
Suchergebnis filtern
Suchergebnis filtern
-
Thema
- (4) Vorvertragliches Stadium Vorvertragliches Stadium (4)
- (22) Kollektives Arbeitsrecht Kollektives Arbeitsrecht (22)
- (18) Arbeitsvertragsabschluss Arbeitsvertragsabschluss (18)
- (56) Beginn des Arbeitsverhältnisses Beginn des Arbeitsverhältnisses (56)
- (20) Arbeitszeit Arbeitszeit (20)
-
(32)
Arbeitsentgelt
Arbeitsentgelt
(32)
- (8) Entgelt Entgelt (8)
- (6) Mehrarbeit, Überstunden Mehrarbeit, Überstunden (6)
- (1) Prämien, Provisionen Prämien, Provisionen (1)
- (5) Sonderzahlungen Sonderzahlungen (5)
- (3) Ausfallsentgelt Nicht-Leistungszeiten Ausfallsentgelt Nicht-Leistungszeiten (3)
- (5) Steuerfreie Bezüge Steuerfreie Bezüge (5)
- (2) Abrechnung Sozialversicherung Abrechnung Sozialversicherung (2)
- (1) Abrechnung Sonstige Abzüge Abrechnung Sonstige Abzüge (1)
- (1) Lohn- und Sozialdumping Lohn- und Sozialdumping (1)
- (1) Dienstreisen, Reisekosten Dienstreisen, Reisekosten (1)
- (10) Urlaub, Dienstverhinderung Urlaub, Dienstverhinderung (10)
- (13) Teilzeitbeschäftigung Teilzeitbeschäftigung (13)
- (3) Telearbeit Telearbeit (3)
- (1) Besondere Gruppen von Arbeitnehmern Besondere Gruppen von Arbeitnehmern (1)
- (21) Beendigung des Arbeitsverhältnisses Beendigung des Arbeitsverhältnisses (21)
- (1) Arbeitsgerichtliches Verfahren Arbeitsgerichtliches Verfahren (1)
- (1) Betriebsübergang bzw -auflösung Betriebsübergang bzw -auflösung (1)
- (17) Mustervorlagen Mustervorlagen (17)
-
Kategorie
-
Datum
- Alle Themen
- Alle Kategorien
- Jedes Datum
Vorschrift
Arbeitszeitgesetz (AZG)
§ 4a. Normalarbeitszeit bei Schichtarbeit
idF BGBl. I Nr. 61/2007 | Datum des Inkrafttretens 01.01.2008
(1) Bei mehrschichtiger Arbeitsweise ist ein Schichtplan zu erstellen. Die wöchentliche Normalarbeitszeit darf
- innerhalb des Schichtturnusses oder
- bei Durchrechnung der Normalarbeitszeit gemäß § 4 Abs. 6 innerhalb des Durchrechnungszeitraumes
im Durchschnitt 40 Stunden bzw. die durch Kollektivvertrag festgelegte Normalarbeitszeit nicht überschreiten.
(2) Die tägliche Normalarbeitszeit darf neun Stunden nicht überschreiten, soweit nicht nach § 4 eine längere Normalarbeitszeit zulässig ist.
(BGBl. I Nr. 61/2007)
(3) Bei durchlaufender mehrschichtiger Arbeitsweise mit Schichtwechsel kann die tägliche Normalarbeitszeit bis auf zwölf Stunden ausgedehnt werden,
- am Wochenende (Beginn der Nachtschicht zum Samstag bis zum Ende der Nachtschicht zum Montag), wenn dies durch Betriebsvereinbarung geregelt ist, oder
- wenn dies mit einem Schichtwechsel in Verbindung steht.
(4) Der Kollektivvertrag kann zulassen, dass
- die Normalarbeitszeit in einzelnen Wochen bis auf 56 Stunden ausgedehnt wird;
- die tägliche Normalarbeitszeit bis auf zwölf Stunden unter der Bedingung ausgedehnt wird, dass die arbeitsmedizinische Unbedenklichkeit dieser Arbeitszeitverlängerung für die betreffenden Tätigkeiten durch einen Arbeitsmediziner festgestellt wird. Auf Verlangen des Betriebsrates, in Betrieben ohne Betriebsrat auf Verlangen der Mehrheit der betroffenen Arbeitnehmer, ist ein weiterer, einvernehmlich bestellter Arbeitsmediziner zu befassen.
(BGBl. I Nr. 61/2007)