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Maria Brandstetter - WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag
Entlassung von Behinderten
Kein Entlassungsschutz für Behinderte
Behinderte Arbeitnehmer sind in Österreich zwar vor Kündigung durch das BEinStG besonders geschützt, wenn ihnen der Status als „begünstigte Behinderte“ gem § 2 BEinStG zukommt. Einen besonderen Entlassungsschutz genießen aber auch begünstigte Behinderte nicht. Ein Ausfluss des besonderen Kündigungsschutzes gemäß § 8 BEinStG ist allerdings, dass die ungerechtfertigte Entlassung eines Behinderten das Arbeitsverhältnis nicht auflöst (OGH 13.11.2002, 9 Ob A 94/02t ua).