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Karin Zahiragic | Praxiswissen | Fachbeitrag
Mitbestimmungsrecht Betriebsrat
Allgemeines
Kollektivverträge sind gem § 2 ArbVG schriftliche Vereinbarungen, die zwischen den kollektivvertragsfähigen Körperschaften der Arbeitgeber einerseits und der Arbeitnehmer andererseits abgeschlossen werden. Im Kollektivvertrag können die Regelungen enthalten sein, die typischer und regelmäßiger Inhalt des Arbeitsvertrags ist. Dies bedeutet, dass dem Kollektivvertrag auch hinsichtlich der Entgeltfragen eine umfassende Regelungskompetenz zukommt.