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Angelika Groicher | Praxiswissen | Fachbeitrag
Urlaubsentgelt
Unter Urlaubsentgelt versteht man jenes Entgelt auf das ein Arbeitnehmer während des Urlaubskonsums weiter Anspruch hat, obwohl er keine Arbeitsleistung erbringt. Es gebührt dem Arbeitnehmer jenes Entgelt auf das er Anspruch gehabt hätte, wenn er gearbeitet hätte (Ausfallsprinzip).