© WEKA Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at
Ihre Suche nach betriebsvereinbarung lieferte 441 Ergebnisse.
Suchergebnis filtern
Suchergebnis filtern
-
Thema
- (4) Vorvertragliches Stadium Vorvertragliches Stadium (4)
- (22) Kollektives Arbeitsrecht Kollektives Arbeitsrecht (22)
- (18) Arbeitsvertragsabschluss Arbeitsvertragsabschluss (18)
- (56) Beginn des Arbeitsverhältnisses Beginn des Arbeitsverhältnisses (56)
- (20) Arbeitszeit Arbeitszeit (20)
-
(32)
Arbeitsentgelt
Arbeitsentgelt
(32)
- (8) Entgelt Entgelt (8)
- (6) Mehrarbeit, Überstunden Mehrarbeit, Überstunden (6)
- (1) Prämien, Provisionen Prämien, Provisionen (1)
- (5) Sonderzahlungen Sonderzahlungen (5)
- (3) Ausfallsentgelt Nicht-Leistungszeiten Ausfallsentgelt Nicht-Leistungszeiten (3)
- (5) Steuerfreie Bezüge Steuerfreie Bezüge (5)
- (2) Abrechnung Sozialversicherung Abrechnung Sozialversicherung (2)
- (1) Abrechnung Sonstige Abzüge Abrechnung Sonstige Abzüge (1)
- (1) Lohn- und Sozialdumping Lohn- und Sozialdumping (1)
- (1) Dienstreisen, Reisekosten Dienstreisen, Reisekosten (1)
- (10) Urlaub, Dienstverhinderung Urlaub, Dienstverhinderung (10)
- (13) Teilzeitbeschäftigung Teilzeitbeschäftigung (13)
- (3) Telearbeit Telearbeit (3)
- (1) Besondere Gruppen von Arbeitnehmern Besondere Gruppen von Arbeitnehmern (1)
- (21) Beendigung des Arbeitsverhältnisses Beendigung des Arbeitsverhältnisses (21)
- (1) Arbeitsgerichtliches Verfahren Arbeitsgerichtliches Verfahren (1)
- (1) Betriebsübergang bzw -auflösung Betriebsübergang bzw -auflösung (1)
- (17) Mustervorlagen Mustervorlagen (17)
-
Kategorie
-
Datum
- Alle Themen
- Alle Kategorien
- Jedes Datum
Helmut Reznik - WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag
Nachtarbeit
Definition Nachtarbeit
Unter Nacht im Sinne von Arbeitszeitbestimmungen wird meist die Zeit zwischen 22:00 und 5:00 Uhr verstanden.
Grundsätzlich gibt es keine gesetzlichen Vorgaben, zu welchen Zeiten Arbeitnehmer arbeiten dürfen. Nachtarbeit ist somit in der Regel zulässig. Ausgenommen sind im Wesentlichen aber Jugendliche (bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres) und Schwangere sowie stillende Mütter. Für andere Arbeitnehmer sind für die Nachtarbeit spezielle Vorschriften zu beachten. Auch in Kollektivverträgen sind häufig besondere Bestimmungen zur Nachtarbeit enthalten, insbesondere Nachtarbeitszuschläge zum Entgelt. Für Nachtschwerarbeiter sind zusätzlich das Nachtschwerarbeitsgesetz (NSchG), mehrere Verordnungen sowie verschiedene Einzelbestimmungen in anderen Gesetzen zu beachten. Sie werden im Artikel „Nachtschwerarbeit“ behandelt.