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Redaktion WEKA | Praxiswissen | Fachbeitrag
Berechtigter vorzeitiger Austritt
Der vorzeitige berechtigte Austritt stellt das Gegenstück zur Entlassung durch den Arbeitgeber dar. Bei Vorliegen eines wesentlichen Grundes, der dem Arbeitnehmer die Aufrechterhaltung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar macht, kann dieser das Dienstverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist einseitig auflösen. Dazu hat der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber unverzüglich seinen Austritt mitzuteilen. Die Austrittserklärung unterliegt keinen Formvorschriften, sie darf allerdings keine Zweifel am Austrittswillen des Arbeitnehmers lassen.