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Redaktion WEKA | Praxiswissen | Fachbeitrag
Wechsel von Voll- auf Teilzeit bzw umgekehrt
Persönliche (zB Betreuungspflichten) oder betriebliche (Ausfall eines Kollegen) Gründe können die Notwendigkeit ergeben, das Ausmaß der Arbeitszeit eines Mitarbeiters zu verringern oder zu erhöhen. Liegt ein tatsächlicher Wechsel im Ausmaß der Arbeitszeit vor und keine kurzfristige Mehrarbeit, so hat das Auswirkungen auf die Ansprüche des Arbeitnehmers. Beginn und Ende der konkreten Arbeitszeit an den einzelnen Tagen sind zwischen Dienstgeber und Dienstnehmer zu vereinbaren.
Musterformulierung: Teilzeitvereinbarung
Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt 30 Stunden. Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit wird wie folgt vereinbart: Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 14:00 Uhr.
Änderungen im Ausmaß der Arbeitszeit müssen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer schriftlich vereinbart werden.