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Dokument-ID: 246117
Maria Brandstetter - WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag
Entlassung wegen Betreibens von Nebengeschäften (Arbeiter)
Nebengeschäft
Ein Arbeiter kann entlassen werden, wenn er ohne Einwilligung des Arbeitgebers ein der Verwendung bei der Arbeit abträgliches Nebengeschäft betreibt (§ 82 lit e GewO 1859 – 2. Tatbestand).