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Dokument-ID: 241137
WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag
Kündigung von älteren Arbeitnehmern
Ältere Arbeitnehmer
Als „ältere Arbeitnehmer“ gelten in Österreich Arbeitnehmer ab dem 45. Lebensjahr. Sie sind vor Kündigungen durch § 105 Abs 3 ArbVG in besonderem Maß geschützt.