© WEKA Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at
Ihre Suche nach diskriminierung lieferte 168 Ergebnisse.
Suchergebnis filtern
Suchergebnis filtern
-
Thema
- (3) Vorvertragliches Stadium Vorvertragliches Stadium (3)
- (3) Arbeitsvertragsabschluss Arbeitsvertragsabschluss (3)
- (9) Beginn des Arbeitsverhältnisses Beginn des Arbeitsverhältnisses (9)
- (1) Arbeitszeit Arbeitszeit (1)
- (2) Arbeitsentgelt Arbeitsentgelt (2)
- (4) Teilzeitbeschäftigung Teilzeitbeschäftigung (4)
- (10) Beendigung des Arbeitsverhältnisses Beendigung des Arbeitsverhältnisses (10)
- (1) Mustervorlagen Mustervorlagen (1)
-
Kategorie
-
Datum
- Alle Themen
- Alle Kategorien
- Jedes Datum
Dokument-ID: 132162
Vorschrift
Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG)
§ 4. Diskriminierungsverbot
idF BGBl. I Nr. 7/2011 | Datum des Inkrafttretens 01.03.2011
(1) Auf Grund einer Behinderung darf niemand unmittelbar oder mittelbar diskriminiert werden.
(2) Eine Diskriminierung liegt auch vor, wenn eine Person auf Grund ihres Naheverhältnisses zu einer Person wegen deren Behinderung diskriminiert wird.
(BGBl. I Nr. 7/2011)