© WEKA Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at
Ihre Suche nach wahl betriebsrat lieferte 119 Ergebnisse.
Suchergebnis filtern
Suchergebnis filtern
-
Thema
- (7) Kollektives Arbeitsrecht Kollektives Arbeitsrecht (7)
- (5) Beginn des Arbeitsverhältnisses Beginn des Arbeitsverhältnisses (5)
- (5) Arbeitszeit Arbeitszeit (5)
- (2) Teilzeitbeschäftigung Teilzeitbeschäftigung (2)
- (2) Telearbeit Telearbeit (2)
- (5) Beendigung des Arbeitsverhältnisses Beendigung des Arbeitsverhältnisses (5)
- (1) Arbeitsgerichtliches Verfahren Arbeitsgerichtliches Verfahren (1)
- (1) Mustervorlagen Mustervorlagen (1)
-
Kategorie
-
Datum
- Alle Themen
- Alle Kategorien
- Jedes Datum
Dokument-ID: 904682
Sylvia Unger | Praxiswissen | Fachbeitrag
Unter welchen Voraussetzungen ist ein Betriebsrat zu errichten?
Gem § 1 Abs 1 BRWO 1974 kann in einem Betrieb iSd ArbVG, in dem dauernd mindestens fünf in der Betriebsversammlung stimmberechtigte Arbeitnehmer (kurz: AN) beschäftigt werden, ein Betriebsrat (kurz: BR) gewählt werden. Es sind jedoch keine Sanktionen daran geknüpft, falls bei Vorliegen der Voraussetzungen kein BR eingerichtet wird.