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Rosalinde Bliem | Praxiswissen | Fachbeitrag
Zulässige Fragen
Erlaubt sind Fragen betreffend die allgemeinen Angaben zur Person, sofern sie in Erfüllung der Dienstgeberpflichten aus einem Arbeitsverhältnis notwendig sind (zB Geburtsdatum, Staatsbürgerschaft, Familienstand, Wohnadresse) und arbeitsbezogene Angaben über die beabsichtigte fachliche Verwendung (zB Schul-, Berufsausbildung, Berufsverlauf, Zusatzausbildungen etc). Darüber hinausgehende Angaben bedürfen in der Regel einer besonderen betrieblich begründeten Rechtfertigung, wobei im Einzelfall zwischen den schutzwürdigen Interessen des Stellenwerbers und jenen des Arbeitgebers abzuwägen ist.