© WEKA Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at
Ihre Suche nach diskriminierung lieferte 168 Ergebnisse.
Suchergebnis filtern
Suchergebnis filtern
-
Thema
- (3) Vorvertragliches Stadium Vorvertragliches Stadium (3)
- (3) Arbeitsvertragsabschluss Arbeitsvertragsabschluss (3)
- (9) Beginn des Arbeitsverhältnisses Beginn des Arbeitsverhältnisses (9)
- (1) Arbeitszeit Arbeitszeit (1)
- (2) Arbeitsentgelt Arbeitsentgelt (2)
- (4) Teilzeitbeschäftigung Teilzeitbeschäftigung (4)
- (10) Beendigung des Arbeitsverhältnisses Beendigung des Arbeitsverhältnisses (10)
- (1) Mustervorlagen Mustervorlagen (1)
-
Kategorie
-
Datum
- Alle Themen
- Alle Kategorien
- Jedes Datum
Dokument-ID: 014158
Vorschrift
BG über die Gleichbehandlungskommission und die Gleichbehandlungsanwaltschaft (GBK/GAW-Gesetz)
§ 8. Aufgaben der Senate der Gleichbehandlungskommission
idF BGBl. I Nr. 66/2004 | Datum des Inkrafttretens 01.07.2004
Die Senate der Gleichbehandlungskommission haben sich in ihrem Zuständigkeitsbereich (§ 1) mit allen die Diskriminierung berührenden Fragen und mit Verstößen gegen die Beachtung des Gleichbehandlungsgebotes regelnde Förderungsrichtlinien zu befassen.