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Teilzeitbeschäftigung und Arbeitsrecht
Grundsätzlich ist ein teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer aus der Sicht des Dienstgebers arbeitsrechtlich genauso zu behandeln wie ein vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer, die Rechtslage ist allerdings nicht in Bezug auf jeden Anspruch identisch.Petra Egger - WEKA (aga) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 242784 -
Teilzeitarbeit
Teilzeitarbeit liegt vor, wenn wenn der Umfang der vereinbarten Arbeitszeit unter der Vollarbeitszeit liegt, die nach dem AZG 40 Wochenstunden beträgt.Melanie Haberer | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 896447