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Thema
- (2) Vorvertragliches Stadium Vorvertragliches Stadium (2)
- (30) Kollektives Arbeitsrecht Kollektives Arbeitsrecht (30)
- (37) Arbeitsvertragsabschluss Arbeitsvertragsabschluss (37)
- (78) Beginn des Arbeitsverhältnisses Beginn des Arbeitsverhältnisses (78)
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Arbeitsentgelt
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- (10) Urlaub, Dienstverhinderung Urlaub, Dienstverhinderung x (10)
- (7) Teilzeitbeschäftigung Teilzeitbeschäftigung (7)
- (3) Telearbeit Telearbeit (3)
- (2) Besondere Gruppen von Arbeitnehmern Besondere Gruppen von Arbeitnehmern (2)
- (11) Beendigung des Arbeitsverhältnisses Beendigung des Arbeitsverhältnisses (11)
- (1) Lohn- und Gehaltspfändung Lohn- und Gehaltspfändung (1)
- (1) Arbeitsgerichtliches Verfahren Arbeitsgerichtliches Verfahren (1)
- (4) Betriebsübergang bzw -auflösung Betriebsübergang bzw -auflösung (4)
- (12) Mustervorlagen Mustervorlagen (12)
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Kategorie
-
Datum
- Urlaub, Dienstverhinderung x
- Alle Kategorien
- Jedes Datum
-
Betriebsurlaub
Ein Urlaub bedarf aber grundsätzlich einer Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und jedem einzelnen Arbeitnehmer. Weder kann der Arbeitgeber einseitig Urlaub anordnen, noch kann der Arbeitnehmer Urlaub einseitig in Anspruch nehmen.Sylvia Unger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1109959 -
Betriebsurlaub
An dieser Stelle finden Sie eine hilfreiche Mustervereinarung für den Betriebsurlaub. Der Betriebsurlaub ist gem OGH mit jedem einzelnen Arbeitnehmer zu vereinbaren.Sylvia Unger - Albert Scherzer | Muster | Textbaustein | Dokument-ID: 1109961 -
Klage auf Zustimmung zur Kündigung einer schwangeren Dienstnehmerin
Beim vorliegenden Schriftsatzmuster handelt es sich um eine Klage auf Zustimmung zur Kündigung einer schwangeren Dienstnehmerin beim Arbeits- und Sozialgericht.Andrea Futterknecht | Muster | Schriftsatzmuster | Dokument-ID: 1188687 -
Papamonat
Beabsichtigt der Dienstnehmer eine Freistellung in Anspruch zu nehmen, hat er spätestens drei Monate vor dem errechneten Geburtstermin seinem Dienstgeber unter Bekanntgabe des Geburtstermins den voraussichtlichen Beginn der Freistellung anzukündigen.Elisabeth David - Redaktion WEKA | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1046627 -
Dienstverhinderung wegen Berufskrankheit oder Arbeitsunfall
Ist der Arbeitnehmer aufgrund von Berufskrankheit oder Arbeitsunfall an der Leistung seiner Arbeit verhindert, so behält er gem § 8 Abs 2a AngG und § 2 Abs 5 EFZG für eine bestimmte Dauer seinen Entgeltanspruch.Sylvia Unger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1051019 -
Dienstverhinderung wegen Krankheit oder Unglücksfall
Ist der Arbeitnehmer aufgrund von Krankheit oder Unglücksfall nach Antritt des Dienstverhältnisses an der Leistung seiner Dienste verhindert, so behält er gem § 8 Abs 1 AngG und § 2 Abs 1 EFZG für eine bestimmte Dauer seinen Entgeltanspruch.Sylvia Unger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1051017 -
Private Dienstverhinderungen
Der Arbeitnehmer behält den Anspruch auf das Entgelt, wenn er durch andere wichtige, seine Person betreffende Gründe ohne sein Verschulden während einer verhältnismäßig kurzen Zeit an der Dienstleistung verhindert wird.Sylvia Unger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1051015 -
Dienstverhinderung
Mit dem BGBl I 153/2017 wurden Angestellte beim Entgeltfortzahlungsanspruch bei Krankheit und Unglücksfall an die Systematik der Entgeltzahlung der Arbeiter nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) angeglichen.Sylvia Unger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1051013 -
Pflegekarenzvereinbarung gem § 14c AVRAG
Muster für eine Vereinbarung über Pflegekarenz gem § 14c AVRAG. Notwendiger Inhalt: Die Vereinbarung hat Beginn und Dauer der Pflegekarenz zu enthalten.Sylvia Unger | Muster | Vertragsmuster | Dokument-ID: 1045339 -
Pflegeteilzeitvereinbarung gem § 14d AVRAG
Arbeitgeber und Arbeitnehmer können eine Pflegekarenz gem § 14c AVRAG oder Pflegeteilzeit gem § 14d AVRAG gegen Entfall des Arbeitsentgeltes zum Zwecke der Pflege oder Betreuung eines/einer nahen Angehörigen schriftlich vereinbaren.Sylvia Unger | Muster | Vertragsmuster | Dokument-ID: 1045320