© WEKA Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at
Ihre Suche nach diskriminierung lieferte 1 Ergebnis.
Suchergebnis filtern
Alle Ergebnisse (168) anzeigenSuchergebnis filtern
Alle Ergebnisse (168) anzeigen-
Thema
- (3) Vorvertragliches Stadium Vorvertragliches Stadium (3)
- (3) Arbeitsvertragsabschluss Arbeitsvertragsabschluss (3)
- (9) Beginn des Arbeitsverhältnisses Beginn des Arbeitsverhältnisses (9)
- (1) Arbeitszeit Arbeitszeit (1)
- (2) Arbeitsentgelt Arbeitsentgelt (2)
- (4) Teilzeitbeschäftigung Teilzeitbeschäftigung (4)
- (10) Beendigung des Arbeitsverhältnisses Beendigung des Arbeitsverhältnisses (10)
- (1) Mustervorlagen Mustervorlagen (1)
-
Kategorie
-
Datum
- Entlassung x
- Alle Kategorien
- Jedes Datum
Maria Brandstetter - WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag
Entlassung von Behinderten
Kein Entlassungsschutz für Behinderte
Behinderte Arbeitnehmer sind in Österreich zwar vor Kündigung durch das BEinStG besonders geschützt, wenn ihnen der Status als „begünstigte Behinderte“ gem § 2 BEinStG zukommt. Einen besonderen Entlassungsschutz genießen aber auch begünstigte Behinderte nicht. Ein Ausfluss des besonderen Kündigungsschutzes gemäß § 8 BEinStG ist allerdings, dass die ungerechtfertigte Entlassung eines Behinderten das Arbeitsverhältnis nicht auflöst (OGH 13.11.2002, 9 Ob A 94/02t ua).